Der nächste Winter kommt – jedes Jahr aufs Neue mehr oder weniger überraschend. Für alle Hausbesitzer und -mieter, die sich nicht ganz sicher sind, wann und wie sie ihrer Schneeräumpflicht nachkommen müssen, haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Winterdienst hier einmal für Euch zusammen getragen:
Wann muss ich räumen?
Räumpflicht besteht grundsätzlich zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Das bedeutet, dass während der Nacht gefallener Schnee am nächsten Morgen vor 7 Uhr geräumt sein muss.
Muss unverzüglich geräumt werden?
Im Prinzip ja – aber erst nach Ende des Schneefalls. So lange es schneit, muss nicht geräumt werden, das wäre unnötig und auch sinnlos.
Darf Salz gestreut werden?
Im Prinzip nein – eigentlich darf nur abstumpfendes Streugut verwendet werden, also Splitt, Asche, Sand, etc. In einigen Ausnahmefällen ist jedoch auch der Einsatz von Salz oder ähnlichen auftauenden Stoffen erlaubt, zum Beispiel an Gefällstrecken. Und das trifft ja an vielen Stellen der Terrassenstadt zu!
Weitere Einzelheiten finden sich auf folgender Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach:
https://www.bergischgladbach.de/winterdienst.aspx
Hinweis: Trotz gründlicher Recherche können wir leider keine Gewähr für die Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen geben. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rechtsbeistand in Verbindung.